Kurz gesagt
Die AFIR ist die EU-Verordnung (EU) 2023/1804 über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe; sie gilt seit 13. April 2024 unmittelbar in Österreich.
Was ist die AFIR?
AFIR steht für Alternative Fuels Infrastructure Regulation, die Verordnung (EU) 2023/1804 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023. Sie legt Ausbauziele für Lade- und Tankinfrastruktur fest und regelt, wie öffentlich zugängliche Ladepunkte betrieben werden: Laden ohne Vertrag, Zahlungsmittel, Preisangabe und die Bereitstellung von Stationsdaten. Als Verordnung gilt sie unmittelbar, ohne nationales Umsetzungsgesetz (Art. 26). Für das Laden sind zwei Artikel maßgeblich: Art. 5 verpflichtet Betreiber, den Ad-hoc-Preis vor Ladebeginn an der Ladestation auszuweisen, und Mobilitätsdienstleister, die Preise eines Ladevorgangs vorab elektronisch bereitzustellen. Art. 20 verpflichtet Betreiber, Stationsdaten über den nationalen Zugangspunkt offenzulegen; der einzige Preis darin ist der Ad-hoc-Preis.
In Österreich
Die Datenpflicht der AFIR läuft in Österreich über das Ladestellenverzeichnis der E-Control (ladestellen.at), das die E-Control nach § 4a des Bundesgesetzes zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe (BGBl. I Nr. 38/2018) führt. Welche Daten Betreiber dorthin melden, regelt die Ladepunkt-Daten-Verordnung (BGBl. II Nr. 257/2024). Für die Preisregeln gibt es keine österreichische Besonderheit; sie gelten unmittelbar.
Beispiel
An einem Ladepunkt mit 150 kW, der 2025 errichtet wurde, muss der Preis je kWh für das Laden ohne Vertrag an der Station stehen. Der Preis einer Ladekarte an derselben Säule steht in der App des Kartenanbieters.
Siehe auch
Ladepunkt · Ad-hoc-Laden · Betreiber eines Ladepunkts (CPO) · Mobilitätsdienstleister (EMP) · Artikel: AFIR beim Laden: was sie regelt und was nicht