Kurz gesagt
Der Sachbezug ist der Wert eines Vorteils aus dem Dienstverhältnis, der nicht in Geld besteht, etwa die Privatnutzung eines Dienstwagens; er wird wie Lohn versteuert.
Was ist ein Sachbezug?
Ein Sachbezug ist ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis, den der Arbeitnehmer nicht in Geld erhält: eine Wohnung, ein Parkplatz, die private Nutzung eines Dienstwagens. Er wird mit einem Wert angesetzt und wie Lohn behandelt. Beim Dienstwagen ist der Wert ein Prozentsatz der tatsächlichen Anschaffungskosten des Fahrzeugs, mit einem Höchstbetrag im Monat.
In Österreich
Die Werte regelt die Sachbezugswerteverordnung, für den Dienstwagen § 4 unter der Überschrift „Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges“; die Verordnung spricht auch vom Sachbezugswert oder geldwerten Vorteil. Für Fahrzeuge mit 0 Gramm CO2 je Kilometer gilt ein eigener, niedrigerer Prozentsatz. Das Laden regelt § 4c gesondert: Trägt der Arbeitgeber die Kosten an einer öffentlichen Ladestation und werden sie nachgewiesen, ist keine Einnahme anzusetzen.
Beispiel
Zwei Fahrer haben baugleiche Elektro-Dienstwagen zum selben Kaufpreis. Einer lädt monatlich doppelt so viel öffentlich wie der andere. Ihr Sachbezug ist gleich hoch, weil er am Kaufpreis hängt und nicht an den Ladekosten.
Siehe auch
Ladekarte · Ad-hoc-Laden · Artikel: Warum der Fahrer die Ladekosten nicht sieht · Sachbezug für E-Dienstwagen ab 2027: Was sich beim Laden ändert