Infrastruktur & Technik

Betreiber und Anbieter: Wem die Säule gehört

Veröffentlicht Aktualisiert 7 Min. LesezeitMarkt: ÖsterreichFelix Miedler

Inhalt
  1. Auf einen Blick
  2. Wer ist der Betreiber, wer der Anbieter?
  3. Wem gehört die Säule?
  4. Was passiert beim Laden mit Karte an einer fremden Säule?
  5. Warum sind in Österreich viele Unternehmen beides?
  6. Beispiel
  7. Was das für einen Fuhrpark bedeutet
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen und Stand

Die Säule gehört dem Eigentümer, betrieben wird sie vom Betreiber (CPO), und der Vertrag des Fahrers besteht mit dem Anbieter der Ladekarte (EMP). Beim Laden mit Karte an einer fremden Säule sind das zwei Unternehmen: Der Betreiber liefert den Strom, der Kartenanbieter stellt die Rechnung. In Österreich fallen die Rollen oft zusammen: Alle 17 Anbieter der Elio-Tarifbasis betreiben auch eigene Ladepunkte (Datenstand 06.10.2026). Das verdeckt die Trennung im Alltag, hebt sie aber nicht auf.

Auf einen Blick

  • Die AFIR definiert den Betreiber eines Ladepunkts als die Stelle, die ihn verwaltet, betreibt und den Ladedienst erbringt (Art. 2 Nr. 39 der Verordnung (EU) 2023/1804), und den Mobilitätsdienstleister als das Unternehmen, das dem Endnutzer Ladedienste verkauft (Art. 2 Nr. 36). Betreiber und Eigentümer können verschieden sein (Art. 5 Abs. 11).
  • Im Ladestellenverzeichnis der E-Control waren zum Meldestand 31.03.2026 443 aktive Betreiber mit 14.679 Ladestellen und 37.457 Ladepunkten eingetragen (Quartalsbericht Q1 2026).
  • Die Elio-Tarifbasis führt 35 Kartenprodukte von 17 Anbietern; 31 davon laden auch an fremden Säulen (Datenstand 06.10.2026).
  • Betreiber und Anbieter können dasselbe Unternehmen sein: Alle 17 Anbieter der Elio-Tarifbasis betreiben auch eigene Ladepunkte (Datenstand 06.10.2026). An der eigenen Säule ist ein solches Unternehmen beides, an einer fremden nur Kartenanbieter.
  • Den Preis vor Ladebeginn schuldet der Betreiber an der Säule (Ad-hoc-Preis, Art. 5 Abs. 4 AFIR) und der Kartenanbieter elektronisch (Art. 5 Abs. 5); Näheres in AFIR beim Laden: Was sie regelt und was nicht.

Wer ist der Betreiber, wer der Anbieter?

Der Betreiber, in der Branche CPO (Charge Point Operator), ist für den Ladepunkt zuständig: Er hält ihn in Betrieb, meldet seine Daten an das Ladestellenverzeichnis, weist den Ad-hoc-Preis aus und nimmt Zahlungen am Terminal an. Der Anbieter, in der Branche EMP (E-Mobility Provider) oder eMSP, verkauft dem Fahrer den Zugang: eine Ladekarte, einen Chip oder eine App, dahinter einen Vertrag mit Tarif. Die AFIR nennt ihn Mobilitätsdienstleister und stellt ihm eigene Pflichten, vor allem die Preisinformation vor dem Ladevorgang (Art. 5 Abs. 5).

Die Trennung ist keine Formalie. Der Fahrer hat mit dem Betreiber keinen Vertrag, wenn er mit fremder Karte lädt. Sein Vertragspartner ist der Kartenanbieter, dessen Preis gilt und dessen Rechnung kommt. Der Betreiber verrechnet den Strom nicht dem Fahrer, sondern dem Kartenanbieter.

Wem gehört die Säule?

Nicht immer dem Betreiber. Die AFIR rechnet ausdrücklich damit, dass Eigentümer und Betreiber auseinanderfallen: Ist der Betreiber nicht Eigentümer, muss der Eigentümer ihm einen Ladepunkt zur Verfügung stellen, der die technischen Pflichten erfüllt (Art. 5 Abs. 11). Auch die Datenpflicht trifft die Betreiber „oder deren Eigentümer", je nach den zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen (Art. 20 Abs. 2). Typische Fälle sind Säulen auf Parkplätzen von Handel, Hotels oder Gemeinden, die ein Energieversorger betreibt.

Für den Fahrer ist der Eigentümer unsichtbar und ohne Belang. Wer den Ladepunkt betreibt, steht im Ladestellenverzeichnis; der Betreiber ist auch der Ansprechpartner bei einer Störung.

Was passiert beim Laden mit Karte an einer fremden Säule?

Hält der Fahrer die Karte des Anbieters A an die Säule des Betreibers B, prüft B über eine Verbindung zu A, ob die Karte gültig ist, und gibt den Ladepunkt frei. Nach dem Laden meldet B die Ladung an A, A stellt dem Fahrer die Rechnung zu seinem Tarif, und B rechnet mit A ab. Die AFIR nennt diesen Austausch von Daten und Zahlungen e-Roaming (Art. 2 Nr. 25); die Plattformen, die Betreiber und Anbieter dafür verbinden, heißen e-Roaming-Plattformen (Art. 2 Nr. 26). Im Markt heißt der Vorgang Roaming, die Säule des eigenen Anbieters liegt im Eigennetz.

Zwei Preise kommen dabei vor, und keiner davon steht an der Säule: der B2B-Preis, den B dem Anbieter A verrechnet und den der Fahrer nie sieht, und der Roaming-Tarif, den A dem Fahrer verrechnet. An der Säule steht nur der Ad-hoc-Preis von B für Kunden ohne Vertrag.

Warum sind in Österreich viele Unternehmen beides?

Alle 17 Anbieter der Elio-Tarifbasis betreiben auch eigene Ladepunkte (Datenstand 06.10.2026); es sind überwiegend Energieversorger. Solche Unternehmen sind an der eigenen Säule CPO und EMP zugleich, an der fremden Säule nur EMP.

Daraus entsteht die Struktur, die der Fahrer als Preisunterschied erlebt: Dieselbe Karte hat einen Preis im eigenen Netz, wo ihr Anbieter den Strom selbst liefert, und einen im Roaming, wo er ihn beim Betreiber einkauft. Die zwei Preise entsprechen zwei Rollen; wie sich der Unterschied zusammensetzt, steht in Eigennetz und Roaming: Warum dieselbe Säule je Karte anders kostet.

Beispiel

Ein Fahrer eines Fuhrparks lädt mit der Karte des Anbieters A an einer Säule, die der Betreiber B betreibt. Der Ablauf, Rolle für Rolle:

  1. Der Fahrer hält die Karte an den Leser. B liest die Kennung und fragt über die Roaming-Verbindung bei A an, ob die Karte gültig ist.
  2. A bestätigt, B gibt den Ladepunkt frei und liefert den Strom.
  3. Nach dem Abstecken meldet B den Ladevorgang mit Energiemenge und Dauer an A.
  4. A stellt dem Fuhrpark die Ladung in seiner Sammelrechnung zum Tarif des Kartenvertrags in Rechnung. B rechnet getrennt davon mit A ab; diesen Betrag sieht der Fuhrpark nicht.
  5. Lädt die Säule nicht oder ist sie defekt, ist B zuständig; seine Kontaktdaten stehen im Ladestellenverzeichnis. Ist der verrechnete Betrag strittig, ist A zuständig, denn nur mit ihm besteht ein Vertrag.

Der Eigentümer der Säule kommt in diesem Ablauf nicht vor. Welcher Preis dabei zustande kommt und warum er an einer fremden Säule meist höher ist, steht in Eigennetz und Roaming: Warum dieselbe Säule je Karte anders kostet.

Was das für einen Fuhrpark bedeutet

Der Vertragspartner des Fuhrparks ist der Kartenanbieter, nicht der Betreiber der Säule. Rechnung, Preisinformation vorab und Reklamation eines Betrags laufen über ihn; die Störung an der Säule meldet man dem Betreiber, dessen Kontakt das Ladestellenverzeichnis führt. Wer mehrere Karten im Fuhrpark hat, hat mehrere Vertragspartner mit je eigenem Eigennetz. An jeder Säule ist dann die Frage, welche der Karten dort im eigenen Netz lädt und welche im Roaming. Diese Zuordnung steht nirgends an der Säule; sie ergibt sich aus den Verträgen und den Netzen der Anbieter und lässt sich, nach eigener Beschreibung der E-Control, im Ladestellenverzeichnis nachsehen, wenn die eigenen Karten dort markiert sind.

Häufige Fragen

Zahle ich mit der Karte des Betreibers den Preis, der an der Säule steht?

Nicht zwingend. An der Säule steht der Ad-hoc-Preis für Kunden ohne Vertrag; die Karte desselben Unternehmens rechnet nach ihrem eigenen Tarif ab, der davon abweichen kann (Art. 5 Abs. 4 und 5 AFIR). Warum der Kartenpreis nicht an der Säule steht, erklärt Preis an der Ladesäule: Warum der Kartenpreis dort fehlt.

An wen wende ich mich, wenn die Säule nicht lädt?

An den Betreiber. Seine Kontaktdaten gehören zu den Pflichtangaben im Ladestellenverzeichnis (Art. 20 Abs. 2 AFIR); bei einer falschen Rechnung ist dagegen der Kartenanbieter zuständig.

Ist eine e-Roaming-Plattform ein Anbieter?

Nein. Sie verbindet Betreiber und Anbieter technisch und verrechnet nicht mit dem Fahrer (Art. 2 Nr. 26 AFIR). Der Fahrer hat mit ihr keinen Vertrag.

Wie viele Betreiber gibt es in Österreich?

Zum Meldestand 31.03.2026 zählte die E-Control 443 aktive Betreiber im Ladestellenverzeichnis, also solche mit mindestens einer gemeldeten Ladestelle (Quartalsbericht Q1 2026).

Quellen und Stand

  • Verordnung (EU) 2023/1804 (AFIR), ABl. L 234 vom 22.09.2023. Gelesen am 22.09.2026 auf EUR-Lex, deutsche Fassung: Art. 2, Art. 5, Art. 20. Verwendet: Art. 2 Nr. 25, 26, 36, 39; Art. 5 Abs. 4, 5, 11; Art. 20 Abs. 2.
  • E-Control, Quartalsbericht zum Ladestellenverzeichnis Q1 2026 vom 09.06.2026, Vorbemerkung und Abschnitt 5 (Meldestand 31.03.2026). Gelesen am 22.09.2026.
  • Elio-Tarifbasis, Datenstand 06.10.2026: 35 Kartenprodukte von 17 Anbietern, 31 mit Roaming; alle 17 Anbieter mit eigenen Ladepunkten (Betreiberkennungen des eigenen Netzes je Anbieter erfasst, am 08.10.2026 nachgerechnet). Die Methode beschreibt Wie die Elio-Tarifbasis entsteht: Quellen, Prüfung, Grenzen.
  • Nächste Prüfung dieses Artikels: 31.12.2026; die Tarifzahlen werden mit dem nächsten Release der Tarifbasis geprüft, die Betreiberzahl mit dem nächsten Quartalsbericht der E-Control.

Artikel aktualisiert am 15.10.2026

Felix MiedlerGründer von Elio Fleet
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